中美欧稳定币监管全景:香港新规落地,抢占万亿美元市场先机

Überblick über die Stablecoin-Regulierung in China, den USA und Europa: Neue Vorschriften in Hongkong treten in Kraft und sichern den Vorstoß in den Billionen-Dollar-Markt

BroadChainBroadChain22.05.2025, 12:35
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Zusammenfassung

Hongkong hat den Entwurf des „Stablecoin-Regulierungsgesetzes“ verabschiedet und damit ein Lizenzsys

Am 21. Mai, nur zwei Tage nach der Verabschiedung des US-Stablecoin-Gesetzesentwurfs „GENIUS Act“ im Senat, stimmte der Legislative Council der Sonderverwaltungszone Hongkong (LegCo) dem „Stablecoin Bill“ zu. Das Gesetz führt in Hongkong ein Lizenzsystem für Fiat-gestützte Stablecoins ein und komplettiert damit den regulatorischen Rahmen für virtuelle Vermögenswerte in der Stadt.

△ Als Hongkongs Zentralbank ist die Hong Kong Monetary Authority (HKMA) für die Aufsicht über virtuelle Vermögenswerte mit finanziellen Eigenschaften zuständig – einschließlich Stablecoins.

Die Regierung Hongkongs bekräftigte ihre fortgesetzte Unterstützung für die Entwicklung des Sektors virtueller Vermögenswerte. Nach der Einführung von Regulierungsregimen für Handelsplattformen und Stablecoin-Emittenten plant die Regierung nun Konsultationen zu OTC-Transaktionen (Over-the-Counter) mit virtuellen Vermögenswerten sowie zu Verwahrungsdiensten. Zudem wird sie ihr zweites „Policy Statement on the Development of Virtual Assets“ veröffentlichen.

Gesetzesauszug: Bedingungen für die Ausgabe und den Verkauf von Stablecoins in Hongkong

1. Lizenzpflicht für Emittenten

Mit Inkrafttreten des „Stablecoin Bill“ muss jede Person, die geschäftsmäßig in Hongkong Fiat-gestützte Stablecoins ausgibt oder Stablecoins emittiert, die angeblich an den Hongkong-Dollar (HKD) gekoppelt sind (unabhängig vom Ausgabestandort), beim Financial Secretary eine Lizenz beantragen.

Lizenzinhaber unterliegen der fortlaufenden Aufsicht des Financial Secretary. Bei Verstößen von Lizenzinhabern, bestimmten Stablecoin-Entitäten oder deren Führungskräften kann der Financial Secretary die Lizenz vorübergehend aussetzen oder entziehen sowie Geldbußen verhängen.

Das Gesetz erlaubt nur lizenzierten Institutionen den Verkauf von Fiat-gestützten Stablecoins in Hongkong; ausschließlich von lizenzierten Emittenten ausgegebene Fiat-Stablecoins dürfen an Privatanleger verkauft werden.

Zum Schutz vor Betrug sind – auch während der sechsmonatigen Übergangsfrist – nur Werbeaussagen für lizenzierte Fiat-Stablecoin-Emittenten zulässig. Die Öffentlichkeit wird gebeten, diese Regel zu beachten und bei der Aufnahme von Werbung oder Informationen zu Fiat-Stablecoins besondere Vorsicht walten zu lassen.

* Auch drei „Sandbox“-Unternehmen müssen Lizenz beantragen

Bereits im März 2024 hatte die HKMA ein „Sandbox-Regime für Stablecoin-Emittenten“ eingeführt. Es bietet interessierten Emittenten die Möglichkeit, noch vor der gesetzlichen Regelung unter kontrollierten, risikoarmen Bedingungen und in einem begrenzten Rahmen Pilotprojekte zur Stablecoin-Ausgabe durchzuführen.

Bislang hat die HKMA drei Teilnehmer für diese Sandbox bekannt gegeben: JD Coinchain, Circle Technology sowie ein Joint Venture der Standard Chartered Bank mit Animoca Brands und HKT.

Die Sandbox-Regelung stellt klar, dass die Teilnahmeerlaubnis keine Anerkennung oder Beaufsichtigung des Stablecoin-Projekts durch die HKMA oder andere Finanzaufsichtsbehörden bedeutet. Nach Inkrafttreten des offiziellen Lizenzsystems müssen auch die Sandbox-Teilnehmer bei der HKMA einen Lizenzantrag stellen.

2. Weitere Anforderungen an Emittenten

Emittenten müssen bestimmte Vorgaben zum Reservemanagement und zu Rückzahlungsbedingungen erfüllen. Dazu gehören die ordnungsgemäße Trennung von Kundengeldern, ein robuster Stabilisierungsmechanismus und die Verpflichtung, Stablecoin-Inhabern auf Anfrage die Rückzahlung zum Nennwert unter angemessenen Bedingungen zu gewährleisten.

Darüber hinaus müssen Emittenten zahlreiche weitere Anforderungen erfüllen, etwa zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (AML/CFT), zum Risikomanagement, zu Offenlegungspflichten sowie zu Abschlussprüfungen und der Eignung von Führungskräften. Der Financial Secretary wird zu gegebener Zeit weitere Konsultationen zu den detaillierten regulatorischen Anforderungen durchführen.

Konkret umfasst das Lizenzverfahren für Stablecoin-Emittenten laut „Legislative Council Background Brief“ folgende Kernelemente:

(a) Verwaltung der Reserven und Stabilisierungsmechanismen: Der Marktwert der Reserven für einen spezifischen Stablecoin muss jederzeit mindestens seinem Umlaufvolumen entsprechen. Lizenzinhaber müssen über einen robusten Stabilisierungsmechanismus verfügen, die Reserven ordnungsgemäß trennen und verwalten sowie eine umfassende Offenlegungspolitik betreiben.

(b) Rückzahlung: Zum angemessenen Schutz der Inhaber muss der Lizenzinhaber jedem berechtigten Antragsteller den Nennwert des Stablecoins auszahlen, ohne unangemessen komplizierte Bedingungen oder überhöhte Gebühren zu stellen. Das Rückzahlungsverfahren, Fristen, alle Bedingungen oder Gebühren sowie die Rechte der Inhaber müssen klar und transparent offengelegt werden.

(c) Physische Präsenz in Hongkong: Um eine wirksame Aufsicht und Durchsetzung durch den Financial Secretary zu gewährleisten, muss der Lizenzinhaber eine physische Gesellschaft in Hongkong unterhalten.

(d) Finanzielle Ressourcen: Der Lizenzinhaber muss über ausreichende finanzielle Mittel verfügen, um sein Geschäft zu betreiben. Dazu gehört eine Mindestkapitalanforderung von 25 Millionen HKD.

(e) Eignung: Kontrollierende Personen, der Chief Executive Officer sowie die Direktoren des Lizenzinhabers müssen als „geeignet“ gelten. Mitarbeiter, die für die Leitung und den Betrieb regulierter Stablecoin-Aktivitäten verantwortlich sind, müssen über die erforderliche Fachkenntnis und Erfahrung verfügen.

(f) Sorgfaltspflicht und Risikomanagement: Der Lizenzinhaber muss angemessene Risikomanagement-Richtlinien und -Verfahren implementieren, um die Risiken seiner Geschäftstätigkeit zu steuern. Diese müssen dem Umfang und der Komplexität des Geschäfts angemessen sein. Zudem muss der Lizenzinhaber wirksame interne Kontrollsysteme etablieren, um Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu verhindern und zu bekämpfen.

3. Übergangslizenz

Der „Stablecoin Bill“ soll voraussichtlich noch 2025 in Kraft treten, um der Branche ausreichend Zeit für die Vorbereitung auf die Lizenzanforderungen zu geben.

Das Lizenzsystem sieht eine sechsmonatige Übergangsfrist vor – allerdings nur unter folgenden Bedingungen: Der Emittent muss innerhalb der ersten drei Monate nach Inkrafttreten des Regulierungsrahmens

(i) beim Financial Secretary einen Lizenzantrag stellen;

(ii) eine schriftliche Bestätigung des Financial Secretary erhalten; und

(iii) sich verpflichten, die geltenden regulatorischen Anforderungen einzuhalten.

Bestehende Emittenten, die die Punkte (i) bis (iii) erfüllen und ihre Fähigkeit zur Einhaltung der regulatorischen Anforderungen nachweisen können, erhalten eine vorläufige Lizenz. Diese erlaubt ihnen, ihre Ausgabeaktivitäten fortzusetzen, bis der Financial Secretary über ihren endgültigen Antrag entscheidet. Ist der Financial Secretary nicht überzeugt, dass der Antragsteller die Kriterien erfüllt, kann er jederzeit eine Ablehnung aussprechen. Erhält ein Emittent eine solche Ablehnung, muss er sein Geschäft innerhalb eines Monats ordnungsgemäß einstellen.

Bestehende Emittenten, die die genannten Bedingungen nicht erfüllen, müssen ihr Geschäft bis zum Ende des vierten Monats nach Inkrafttreten des Regulierungsrahmens ordnungsgemäß beenden.

4. Berechtigung zum Verkauf von Stablecoins

Um Anlegern angemessenen Schutz zu bieten, dürfen Stablecoins nur von folgenden Instituten an die Öffentlichkeit verkauft werden, die entweder vom Financial Secretary oder der Securities and Futures Commission (SFC) reguliert werden:

(a) Lizenzinhaber gemäß dem System für Fiat-gestützte Stablecoin-Emittenten;

(b) Von der SFC lizenzierte Handelsplattformen für virtuelle Vermögenswerte;

(c) Juristische Personen, die gemäß Abschnitt 116 des „Securities and Futures Ordinance“ (Cap. 571) von der SFC für regulierte Aktivitäten der Kategorie 1 lizenziert wurden; sowie

(d) Anerkannte Institute im Sinne des „Banking Ordinance“ (Cap. 155).

Globaler „Regulierungs-Wettlauf“ um Stablecoins

2023 legte der Financial Stability Board (FSB) seine finalen Empfehlungen zur Regulierung von Stablecoins vor. Demnach sollen nationale Finanzaufsichtsbehörden in den Mitgliedsregionen Maßnahmen ergreifen, um Stablecoin-Aktivitäten in ihrem Hoheitsgebiet zu regulieren und zu überwachen, um potenzielle Risiken für die Finanzstabilität einzudämmen. Der FSB wird 2025 den Umsetzungsfortschritt dieser Empfehlungen in seinen Mitgliedsregionen – einschließlich Hongkong – überprüfen.

(Anmerkung von Starlabs Consulting: Der FSB wurde 2009 gegründet, um die internationale Zusammenarbeit zwischen Finanzaufsichtsbehörden und Standardsetzungsorganisationen zu koordinieren und die Reform internationaler Finanzvorschriften voranzutreiben. Die Volksrepublik China und Hongkong sind beide Mitglieder des FSB.)

Jim Reid, Leiter der globalen Makro- und Themenforschung bei der Deutschen Bank, weist in einem aktuellen Bericht darauf hin, dass sich Stablecoins bisher ungekannt schnell ausbreiten und Finanzvorstände die Wucht dieses Wandels bereits spüren.

Der Bericht der Deutschen Bank identifiziert vier Haupttypen von Stablecoins:

  • Fiat-gestützte Stablecoins (wie im Hongkonger „Stablecoin Bill“ gemeint; weitere Beispiele: $USDT, $USDC, $BUSD);

  • Vermögenswert-gestützte Stablecoins (z.B. $PAXG, $DGX);

  • Kryptowährungs-gestützte Stablecoins (z.B. $DAI, $sUSD); sowie

  • Algorithmische Stablecoins (z.B. $UST, $FRAX).

Die Deutsche Bank stellt fest, dass dollarbasierte Stablecoins derzeit dominieren: Mehr als 99 % des gesamten Stablecoin-Marktwerts ist an den US-Dollar gekoppelt. Diese Stablecoins halten über 120 Milliarden US-Dollar an dollarbasierten Reserven und fungieren de facto als Geldmarktfonds, die den US-Markt für kurzfristige Schuldtitel stützen. So hielt Tether beispielsweise im März 2025 US-Staatsanleihen im Wert von 98,5 Milliarden US-Dollar – ein Wert, der 2020 praktisch bei Null lag. Tether gehört mittlerweile zu den wichtigsten ausländischen Haltern von US-Staatsanleihen.

Eine Studie von Citigroup weist darauf hin, dass der US-Dollar trotz aller Herausforderungen immer noch die dominierende Rolle in den weltweiten Devisenreserven spielt. Die Vorherrschaft des Dollar-Stablecoins beruht nicht allein auf dem „First-Mover-Vorteil“, sondern spiegelt auch das „exorbitante Privileg“ des US-Dollars als bevorzugte Reservewährung wider. Der Stablecoin-Markt birgt immenses Potenzial: Citigroup prognostiziert für das Jahr 2030 ein Marktvolumen von 1,6 bis 3,7 Billionen US-Dollar.

Vereinigte Staaten: Zwei Stablecoin-Gesetzesentwürfe im parlamentarischen Verfahren

Am 19. Mai verabschiedete der US-Senat mit einer Mehrheit von 66 zu 22 Stimmen den „Guiding and Establishing National Innovation for U.S. Stablecoins Act of 2025“ (GENIUS Act). Es handelt sich um das erste umfassende bundesweite Regulierungsgesetz für Stablecoins in der US-Geschichte. Bislang befanden sich Stablecoins und Kryptowährungen in einer regulatorischen Grauzone.

Der GENIUS Act konzentriert sich auf die Ausgabe und den Umlauf von Stablecoins. Er enthält verschiedene regulatorische Vorgaben für Emittenten – darunter die verbindliche Anforderung, Reserven in Höhe des gesamten ausgegebenen Stablecoin-Volumens zu halten, bei Insolvenz die Mittel der Inhaber vorrangig zurückzuzahlen sowie AML/CFT- und Sanktionsvorschriften einzuhalten, um den Missbrauch für illegale Zwecke zu verhindern.

Eine aktuelle Studie von Standard Chartered prognostiziert, dass das Stablecoin-Angebot nach Verabschiedung des GENIUS Act innerhalb der nächsten vier Jahre nahezu verzehnfacht wird – von derzeit 230 Milliarden US-Dollar auf rund 2 Billionen US-Dollar bis Ende 2028.

Laut dem Transparenzbericht von Tether für das erste Quartal 2025 ist $USDT mit einem Marktwert von rund 130 Milliarden US-Dollar der größte Stablecoin. Seine Reserven bestehen zu etwa 60 % aus kurzfristigen US-Staatsanleihen und zu 40 % aus Bargeld und bargeldähnlichen Vermögenswerten. Branchenanalysen zufolge erfüllt Tether bereits die GENIUS-Anforderung, wonach die Reserven überwiegend aus US-Staatsanleihen bestehen müssen; zudem entsprechen seine Transparenzmaßnahmen (z.B. vierteljährliche Prüfungen) den Vorgaben. Eine kritische Herausforderung bleibt jedoch: $USDT wird nach wie vor teilweise in Graubereichen eingesetzt (z.B. bei Betrug über elektronische Kommunikationsmittel), sodass die Anpassung des Geschäftsmodells an die neue Regulierung zentral ist.

Dem monatlichen Bericht von Circle vom Mai 2025 zufolge beträgt der Marktwert von $USDC rund 60 Milliarden US-Dollar; 80 % der Reserven (ca. 48 Milliarden US-Dollar) bestehen aus kurzfristigen US-Staatsanleihen, 20 % aus Bargeld. Circle ist bereits in den USA registriert und arbeitet aktiv mit Aufsichtsbehörden zusammen (2024 erfolgte der Börsengangsantrag); seine Reserven entsprechen ebenfalls den GENIUS-Anforderungen. Nach Inkrafttreten des Gesetzes könnte $USDC zum bevorzugten Stablecoin für institutionelle Anleger werden – insbesondere im DeFi-Bereich (derzeit macht $USDC bereits 30 % des DeFi-Volumens aus), was seinen Marktanteil weiter steigern dürfte.

Zusätzlich verabschiedete der Ausschuss für Finanzdienstleistungen des US-Repräsentantenhauses am 2. April mit 32 zu 17 Stimmen den „Stablecoin Transparency and Accountability for a Better Ledger Economy Act“ (STABLE Act). Dies ist ein von republikanischer Seite unterstützter Rahmenentwurf, der klare Regeln für Zahlungs-Stablecoins vorsieht.

Europa: MiCA fördert eurobasierte Stablecoins

Zwar spielt der Euro im traditionellen Finanzsystem (TradFi) eine wichtige Rolle – mit einem Anteil von 20–30 % an globalen Devisenreserven, SWIFT-Transaktionen und Handelsströmen – doch macht er weniger als 0,5 % des weltweiten Stablecoin-Umlaufs aus.

Seit Inkrafttreten der „Markets in Crypto-Assets Regulation“ (MiCA) Ende 2024 – einem detaillierten Rechtsrahmen für die Ausgabe und den Handel von Stablecoins – sind eurobasierte Stablecoins jedoch zu einem zentralen Wachstumstreiber des europäischen Kryptomarktes geworden.

Im November 2024 stieg das monatliche Handelsvolumen eurobasierter Stablecoins auf fast 800 Millionen Euro – ein neuer Höchststand seit Jahren. Laut einem Bericht des Forschungsunternehmens Kaiko und der niederländischen Börse Bitvavo ist dieser Anstieg weitgehend auf $EURI von Banking Circle zurückzuführen, der nach seinem Listing auf Binance deutlich an Aufmerksamkeit gewann. Weitere MiCA-konforme Stablecoins wie $EURC von Circle und $EURCV der Société Générale trugen ebenfalls zum Wachstum bei und hielten gemeinsam bis Ende 2024 einen Marktanteil von 91 % an allen eurobasierten Stablecoins.

Citigroup warnt, dass seit der Einführung eurobasierter Stablecoins unter MiCA der Marktwert nicht-dollarbasierter Stablecoins zugelegt hat – ein Trend, der mit der Schwäche des US-Dollars und der zunehmenden Infragestellung des Narrativs vom „American Exceptionalism“ korreliert. Obwohl eurobasierte Stablecoins derzeit nur einen winzigen Marktanteil haben, könnten Entwicklungen in diesem Segment ein Frühindikator für langfristige Verschiebungen in der globalen Währungsordnung sein.

Nun stehen Dollar-Stablecoins neuen Konkurrenten gegenüber – nämlich Stablecoins, die an den Hongkong-Dollar oder den chinesischen Yuan gekoppelt sind. So erklärte der LegCo-Abgeordnete Dr. Paul Lam, dass Stablecoins in Hongkong praxisorientiert entwickelt werden sollten und nicht auf HKD-Stablecoins beschränkt bleiben müssten. Stattdessen könnten auch Offshore-Yuan- oder sogar Euro-Stablecoins ausgegeben werden.

Quelle: Starlabs Consulting